Herzlich Willkommen auf der Homepage der Bayerwaldkapelle Zwiesel
Über uns:
Die Bayerwaldkapelle Zwiesel kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Sie besteht seit mehr als einem halben Jahrhundert aus über 10 Musikern von Zwiesel und Umgebung. Uns macht das Musizieren Spaß und deshalb haben wir uns zusammengetan, um gute Volksmusik zu machen!
Mittlerweile haben wir wieder sehr viele junge Musiker in unserer Kapelle. Da sieht man, dass sich auch junge Menschen für die Blaskapelle, und damit die Blasmusik, begeistern können.
Wir spielen nicht nur traditionelle bayerische Blasmusik (Märsche, Polkas...), sondern auch Hits, wie "Hey Baby" und viele mehr.
Rock und Swingstücke sind ebenfalls in unserem Repertoire sowie Konzertstücke. Sie sehen, wir sind recht vielseitig, da wir an der Musik viel Freude haben. Ich hoffe, wir können Sie irgendwann einmal bei einem Auftritt begrüßen! In diesem Sinne viel Spaß auf unserer Homepage!
Die (nicht ganz ernst gemeinte) Ordnung der Bayerwaldkapelle Zwiesel:
§1 | Das unentschuldigte Fehlen bei einer Probe wird mit einer Bierbuße bis zu 50 Litern (in Worten: fünfzig) geahndet. |
§2 | Pausen, die länger als 4,3 Sekunden (ein Schluck Bier) dauern, werden von der Gesamtgage abgezogen. |
§3 | Ausnahmeregelung 1: Der Baritonist und Tenorhornist haben immer zu spielen. |
§4 | Ausnahmeregelung 2: Dem Kapellmeister sind künstlerische Pausen jederzeit gestattet. Ist dies während einer Solo-Passage der Fall, tritt §3 in Kraft. |
§5 | Frequenzen im Ultraschallbereich sind zu vermeiden, da diese das sensible Gehör des 1. Flügelhornisten stören könnte. |
§6 | Wer heimlich übt, fällt seinen Kollegen in den Rücken. |
§7 | Bassist und Schlagzeuger erhalten nur dann 100% ihre Gage, wenn Sie durch Rotanlaufen des Kopfes signalisieren, dass Sie ausgelastet sind. |
§8 | Jedem Musikanten steht pro Auftritt eine Biermenge zu, die dem Volumen seines Instrumentes entspricht. Jeder Tropfen mehr stellt eine Überalkoholisierung dar, die nur gestattet ist, wenn eine besondere Schwere des Durstes vorliegt. Ansonsten wird der Betroffene zum Zahlen von mindestens 10 Brotzeiten verurteilt. |
§9 | Musikalische Ausschreitungen im überalkoholisierten Zustand (siehe §8), die eine besondere Belustigung des Publikums nach sich ziehen, werden von §8 ausgenommen. |
§10 | Bei gespendeten Runden Bier oder Schnaps ist Vorkosten strengstens verboten. Wer zuwider handelt, muss eine neue Runde bezahlen. |
§11 | Das Schlafen auf der Bühne sowie die Einnahme von leistungsfördernder, aufputschender oder aphrodisierender Mittel ist strengstens verboten. |
§12 | Bei Erscheinen eines Musikers nach Spielbeginn wird die Gage des Verspäteten an die anderen Musiker in Biermarken umgerechnet und dann ausbezahlt. |